Monday, August 15, 2011

various / finma not guilty/ once again law in favor of companies not individuals

Finma und UBS gedeckt Kundendatenpreisgabe zulässig – Bundesgericht korrigiert Urteil
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Urs-Peter Inderbitzin
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat den US-Behörden 255 Dossiers von UBS-Bankkunden übergeben dürfen. Für das Bundesgericht ist der vor zwei Jahren umstrittene Datentransfer zulässig. Angesichts der damals kritischen Situation der UBS sei das Vorgehen der Behörde gestützt auf die allgemeine Polizeiklausel in Ordnung gewesen.
Im Dezember 2008 wurde der Druck der Vereinigten Staaten auf die UBS wegen illegaler Geschäfte mit US-Staatsbürgern immer stärker. Der Bundesrat sah sich gezwungen, die damalige Eidgenössische Bankenkommission (heute Finma) zu bitten, «im Interesse der Stabilität sowohl des schweizerischen als auch des globalen Finanzsystems alle notwendigen Massnahmen zu treffen», um eine Klage gegen die UBS abzuwenden.Im Februar 2009 erhöhten die US-Behörden den Druck auf die UBS und kündigten unverzüglich eine Klage an, falls nicht postwendend Kundendaten den Weg nach Amerika fänden. In dieser Situation befahl die Finma der UBS am 18. Februar 2009, ihr 255 Kundendossiers auszuhändigen. Die Finma leitete diese Angaben noch am selben Tag in elektronischer Form an die US-Behörden weiter.Gegen die Herausgabe der Daten gelangten verschiedene Kunden der UBS an das Bundesverwaltungsgericht. In einem Pilotprozess hiessen die Richter in Bern eine Beschwerde von drei US-Unternehmen gut. Das Gericht befand, die Herausgabe der Dokumente sei unzulässig gewesen. Die Finma könne diese Aktion weder auf das Bankengesetz noch auf Notrecht, das nur dem Bundesrat zustehe, stützen. Dagegen rief nun die Finma mit Erfolg das Bundesgericht an.In ihrer fast fünf Stunden dauernden öffentlichen Sitzung kamen die Richter in Lausanne am Freitag zum Ergebnis, dass das Vorgehen der Finanzmarktaufsicht letztlich nicht zu beanstanden ist. Der Eingriff in das Bankgeheimnis war aufgrund der Anweisung des Bundesrats gestützt auf die allgemeine Polizeiklausel zulässig. Nur auf diese Weise war es möglich, eine Anklageerhebung gegen die UBS, die mutmasslich zum Konkurs der Bank geführt und kaum kontrollierbare ökonomische Konsequenzen für die Schweiz gehabt hätte, abzuwenden.Da die Aushändigung der 255 UBS-Kundendaten nun vom höchsten Schweizer Gericht für rechtmässig angesehen wird, dürften Schadenersatzklagen der betroffenen US-Bürger gegen die UBS bzw. gegen die Finma kaum mehr Erfolg haben. Heikler ist allerdings die Frage, ob das Urteil des Bundesgerichts nun die US-Justizbehörden animieren könnte, im kürzlich bekanntgewordenen Verfahren gegen die Credit Suisse mehr Druck zu machen, um auf diese Weise – in Umgehung der Amtshilfe und ohne Umwege über weitere Gerichtsverfahren – zu Bankdaten zu kommen. Klar ist: Ohne Rückendeckung durch den Bundesrat wäre eine erneute Datenherausgabe durch die Finma unzulässig.
http://epaper.fuw.ch/front/index/16247
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